814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Die Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber müssen alle Anstrengungen unternehmen, um Störfälle und deren Auswirkungen zu bewältigen.
Insbesondere müssen sie unverzüglich:
eine weitere Ausbreitung des Störfalls verhindern, insbesondere mit Massnahmen an der Quelle;
dafür sorgen, dass alle Personen, die nicht bei der Bewältigung des Störfalls mitwirken, die Gefahrenzone nicht betreten oder sie unverzüglich verlassen;
Schutzmassnahmen für das Einsatzpersonal treffen, wie Dosisüberwachung und Instruktion;
alle Beteiligten erfassen und auf Kontaminationen und Inkorporationen kontrollieren sowie nötigenfalls dekontaminieren.
Sie müssen baldmöglichst:
entstandene Kontaminationen beseitigen;
jene Massnahmen treffen, die für eine Abklärung des Störfalls erforderlich sind.
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