814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Das BAG führt ein Inventar der Liegenschaften, die möglicherweise kontaminiert sind, und bearbeitet zu diesem Zweck folgende Daten:
Angaben zur Liegenschaft (geografische Koordinaten, Parzellennummer, Gebäude und Untergrund);
Angaben zu früheren Tätigkeiten auf der Liegenschaft einschliesslich des Zeitraums;
Untersuchungsdaten;
Daten über die Eigentümerin oder den Eigentümer und über die Benutzerin oder den Benutzer der Liegenschaft (Name, Adresse, Postleitzahl, Ort);
Sanierungsentscheid;
Sanierungsdaten und Ergebnisse der Freimessungen nach der Sanierung, inklusive allfällige Einschränkungen.
Zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Strahlenschutz des BAG elektronisch Zugriff auf die Daten des Inventars.
Das BAG informiert regelmässig die Suva und die betroffenen Kantone über den Stand des Inventars.
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