814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Personen nach Artikel 172 Absatz 1 Buchstaben b–d, die in den Bereichen Medizin, Industrie und Kernanlagen tätig sind, benötigen eine anerkannte Strahlenschutzausbildung mit Prüfung.
Das EDI bestimmt im Einvernehmen mit dem ENSI und dem VBS, welche Personen welche Ausbildung benötigen.
Es legt im Einvernehmen mit dem ENSI und dem VBS fest, ob die Ausbildung für Personen nach Artikel 172 Absatz 1 Buchstabe a und e einer Anerkennung bedarf.
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