814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Die Aufsichtsbehörden und das PSI führen bei Bedarf Aus- und Fortbildungslehrgänge durch.
Die Aufsichtsbehörden können andere Stellen oder Institutionen mit der Durchführung von Aus- und Fortbildungslehrgängen beauftragen.
Das VBS koordiniert die Aus- und Fortbildungslehrgänge für Personen, die im Stör- oder Notfall Umgang mit ionisierender Strahlung haben, dieser ausgesetzt sein können oder den Umgang damit planen oder anordnen oder die kritische Infrastrukturen betreiben oder öffentliche Dienste erbringen.
Die Aufsichtsbehörden und das VBS können in ihrem Zuständigkeitsbereich verlangen, dass die nach Artikel 173 für die Aus- und Fortbildung verantwortlichen Personen das Datum der Durchführung sowie Form, Inhalt und Umfang der Aus- und Fortbildung aus- und fortbildungspflichtiger Personen melden.
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