814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Das BAG kann im Rahmen der bewilligten Kredite Finanzhilfen gewähren an Aus- oder Fortbildungslehrgänge im Strahlenschutz, die von Dritten, insbesondere von Schulen, von Fachorganisationen und der Industrie, durchgeführt werden.
Die Finanzhilfen werden nur gewährt, wenn die Aus- oder Fortbildung von der Aufsichtsbehörde anerkannt ist.
Die Finanzhilfen sind so zu bemessen, dass sie zusammen mit den übrigen Einnahmen des Veranstalters dessen nachgewiesene Kosten nicht übersteigen.
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