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Kommentare: Art. 181 | Omnilex
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StSV · Strahlenschutzverordnung
Art. 181
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Art. 181
814.501
StSV
Federal Council Ordinance
01.01.2018
Originalquelle
Das EDI regelt die Aus- und Fortbildungen. Insbesondere legt es fest:
die Ziele, die Anforderungen und den Umfang der Aus- und Fortbildung im Strahlenschutz;
die zu erlangenden Kompetenzen und Kenntnisse für Personen nach Artikel 172, die aus- und fortgebildet werden müssen;
die anerkennungspflichtigen Aus- und Fortbildungen nach den Artikeln 174–176, 178, 182 und 183;
die Voraussetzungen für die Anerkennung von Aus- und Fortbildungen nach Buchstabe c;
den Inhalt der Prüfungen und das Prüfungsverfahren;
die erlaubten Tätigkeiten von Personen mit anerkennungspflichtigen Aus- und Fortbildungen im Bereich des Strahlenschutzes.
Es regelt die Aus- und Fortbildung für Personen in Bereichen ausserhalb der Medizin im Einvernehmen mit dem ENSI und dem VBS.
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