Die Anforderungen des EDI im Einvernehmen mit dem ENSI und dem VBS an die Aus- und Fortbildung im Strahlenschutz werden in Bereichen ausserhalb der Medizin nach folgenden Kategorien von Personen differenziert:
- Strahlenschutz-Sachverständige sowie Personen aus den Bereichen Kernanlagen, Industrie, Gewerbe, Lehre, Transport und Forschung, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben;
- Strahlenschutzfachkräfte, Strahlenschutztechnikerinnen und -techniker sowie Strahlenschutzbeauftragte in Kernanlagen und am PSI;
- Radonfachpersonen;
- Personen, die im Stör- oder Notfall Umgang mit ionisierender Strahlung haben, dieser ausgesetzt sein können oder den Umgang damit planen oder anordnen oder die kritische Infrastrukturen betreiben oder öffentliche Dienste erbringen.