814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Die Archivierung von Unterlagen zur Bewilligungserteilung, zu Bewilligungsanpassungen sowie zur Aufsicht richtet sich nach dem Archivierungsgesetz vom 26. Juni 19981.
Die Aufsichtsbehörden stellen den Bewilligungsbehörden auf Anfrage jederzeit die benötigten Unterlagen zur Verfügung.