In diesem Gesetz bedeuten:
- nichtionisierende Strahlung: elektromagnetische Felder mit einer Wellenlänge grösser als 100 Nanometer;
- Schall: Hörschall, Infraschall und Ultraschall;
- Produkt: verwendungsbereite bewegliche Sache, die nichtionisierende Strahlung oder Schall erzeugt, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet.