Der Bundesrat kann Bestimmungen erlassen über Massnahmen, mit denen die Risiken von gesundheitsgefährdenden Expositionen gegenüber nichtionisierender Strahlung und Schall reduziert werden können sowie Schädigungen vorgebeugt werden kann.
Er kann insbesondere:
Belastungswerte festlegen und deren Überwachung regeln;
eine Informationspflicht vorsehen;
Schutzmassnahmen vorsehen;
eine Meldepflicht für Veranstaltungen vorsehen.
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