Der Bundesrat regelt Zuständigkeiten und Verfahren für den Austausch von Personendaten mit ausländischen Behörden und Institutionen sowie mit internationalen Organisationen.
Daten über administrative und strafrechtliche Verfolgungen dürfen an ausländische Behörden und Institutionen sowie an internationale Organisationen nur weitergegeben werden, wenn:
völkerrechtliche Verträge oder Beschlüsse internationaler Organisationen dies erfordern; oder
es zur Abwendung unmittelbar drohender Gefahr für die Gesundheit unbedingt erforderlich ist.
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