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Art. 11

822.111ArGV 1Federal Council Ordinance01.08.2000Originalquelle

(Art. 3 Bst. d ArG) Eine selbstständige künstlerische Tätigkeit liegt vor, wenn dem künstlerisch tätigen Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin in Bezug auf die Gestaltung der Arbeit, bei deren Ausführung und Einteilung eine grosse Freiheit zukommt.

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