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Art. 65

822.111ArGV 1Federal Council Ordinance01.08.2000Originalquelle

(Art. 35 ArG) Ist eine Versetzung nach Artikel 64 Absatz 3 nicht möglich, darf die betroffene Frau im von der Gefahr betroffenen Betrieb oder Betriebsteil nicht mehr beschäftigt werden.

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