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Art. 51b

822.112ArGV 2Federal Council Ordinance01.08.2000Originalquelle

Auf Betriebe, die im Winterdienst tätig sind, und auf die von ihnen mit der Salzstreuung und der Schneeräumung beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist Artikel 4 für die ganze Nacht und den ganzen Sonntag anwendbar.

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