836.21FamZVFederal Council Ordinance01.01.2009Originalquelle
Die Daten des Familienzulagenregisters werden ab Ende des Monats, in dem der Anspruch auf die Familienzulage endet, fünf Jahre aufbewahrt; nach Ablauf dieser Frist werden sie dem Bundesarchiv zur Archivierung angeboten.
Die vom Bundesarchiv als nicht archivwürdig eingestuften Daten werden vernichtet.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.