913.1SVVFederal Council Ordinance01.01.2023Originalquelle
Folgende Kosten sind anrechenbar:
Baukosten, einschliesslich Eigenleistungen und Materiallieferungen, sowie Planungs-, Projektierungs- und Bauleitungskosten;
Kosten für die Nachführung der amtlichen Vermessung;
Gebühren aufgrund von Bundesgesetzen sowie durch das Projekt verursachte kantonale Gebühren;
Notariatskosten;
Wasseranschlussgebühren.
Die Höhe der anrechenbaren Kosten richtet sich danach, wie hoch das Interesse der Landwirtschaft und das Interesse der Öffentlichkeit an der Umsetzung der geplanten Massnahme ist. Für nichtlandwirtschaftliche Interessen werden Abzüge an den anrechenbaren Kosten vorgenommen.
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