913.1SVVFederal Council Ordinance01.01.2023Originalquelle
Gesuche um Finanzhilfen sind beim Kanton einzureichen.
Der Kanton prüft das Gesuch, beurteilt unter anderem die Tragbarkeit und die Zweckmässigkeit der geplanten Massnahmen, legt die Höhe des Kantonsbeitrags und des Investitionskredits fest und legt im Einzelfall Bedingungen und Auflagen fest.
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