Aufgehoben durch Ziff. I 9 der V vom 27. Aug. 2025 über die Aufhebung des Erfordernisses der Zustimmung oder der Anhörung des EFD oder der ESTV betreffend zwölf Subventionen, mit Wirkung seit 1. Nov. 2025 (AS 2025 550). ↩
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