913.1SVVFederal Council Ordinance01.01.2023Originalquelle
Bei PRE wird zwischen Bund, Kanton und gegebenenfalls Leistungserbringer eine Vereinbarung in der Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags abgeschlossen.
Die Vereinbarung regelt insbesondere:
die Zielsetzungen des PRE;
die Massnahmen zur Erreichung des Gesamtkonzepts;
die anrechenbaren Kosten, den Beitragsansatz und den Beitrag des Bundes pro Massnahme;
das Controlling;
die Auszahlung der Beiträge;
die Sicherung der unterstützten Werke;
die Auflagen und Bedingungen des Bundes;
die Vorkehrungen bei Nichterreichung der Zielsetzungen;
die Befristung und Auflösung der Vereinbarung.
Die Vereinbarung kann angepasst und um neue Massnahmen ergänzt werden.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.