Im Falle von Zweckentfremdung oder Zerstückelung fordert der Kanton die Beiträge in vollem Umfang zurück, sofern er keine entsprechende Ausnahmebewilligung erteilt hat.
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.