| a. für Tiefbaumassnahmen | 40 Jahre |
|---|---|
| b. für Gebäude und Seilbahnen | 20 Jahre |
| c.1 für Einrichtungen sowie für Massnahmen zur Förderung der Tiergesundheit und einer besonders umwelt- und tierfreundlichen Produktion | 10 Jahre |
| d.2 für Maschinen und Fahrzeuge | 5 Jahre |
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.