(Art. 50 Abs. 4)
| Massnahme | Reduktion der anrechenbaren Kosten in Prozent |
|---|---|
| Aufbau und Weiterentwicklung einer landwirtschaftsnahen Tätigkeit (Art. 47 Abs. 2 Bst. b) | 20 |
| Weitere Massnahmen im Interesse des PRE (Art. 47 Abs. 2 Bst. e) | mind. 50 |
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