916.307FMVFederal Council Ordinance01.01.2012Originalquelle
Der für die Kennzeichnung verantwortliche Betrieb sorgt dafür, dass die Kennzeichnungsangaben vorhanden und inhaltlich richtig sind.
Futtermittelunternehmen sorgen dafür, dass in den Betrieben unter ihrer Kontrolle alle gelieferten Informationen den Kennzeichnungsanforderungen genügen.
Die Futtermittelunternehmen sorgen dafür, dass die Betriebe unter ihrer Kontrolle die Kennzeichnungsangaben nach Artikel 15 entlang der gesamten Lebensmittelkette übermitteln.
Futtermittelunternehmen, die für den Einzelhandel oder für Vertriebstätigkeiten verantwortlich sind, die die Kennzeichnung nicht betreffen, tragen mit der gebotenen Sorgfalt dazu bei, dass die Kennzeichnungsvorschriften eingehalten werden, insbesondere indem sie es unterlassen, Einzel-, Misch- und Diätfuttermittel zu liefern, von dem sie aufgrund ihrer Kenntnisse und als sachkundiger Anbieter wissen oder angenommen haben müssten, dass es diesen Vorschriften nicht entspricht.
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