916.307FMVFederal Council Ordinance01.01.2012Originalquelle
Das BLW kann einen nicht zugelassenen Stoff als Futtermittelzusatzstoff bewilligen, wenn der Stoff für wissenschaftliche Versuche verwendet wird. Das gilt nicht für Antibiotika.
Das WBF legt die Anforderungen an die Gesuchsunterlagen fest.
Tiere, die bewilligte Futtermittelzusatzstoffe nach Absatz 1 aufgenommen haben, dürfen nur dann der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, wenn das BLW bestätigt hat, dass sich der Futtermittelzusatzstoff nicht schädlich auf die menschliche Gesundheit auswirkt.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.