916.307FMVFederal Council Ordinance01.01.2012Originalquelle
Die wissenschaftlichen Daten und andere Informationen, die im Dossier nach Artikel 27 enthalten sind, dürfen während des ersten Bewilligungszeitraums nicht zugunsten einer anderen Person, die ein Gesuch oder ein Begehren stellt, verwendet werden, es sei denn, diese Person hat mit der Person, die das frühere Dossier eingereicht hat, vereinbart, dass solche Daten und Informationen verwendet werden können.
Die beiden Personen nach Absatz 1 einigen sich über die gemeinsame Nutzung der Angaben, damit toxikologische Versuche an Wirbeltieren nicht wiederholt werden. Wird keine Einigung über die gemeinsame Nutzung der Angaben erzielt, so kann das BLW die Verwendung der Informationen beschliessen; es ist ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Interessen der betroffenen Seiten zu wahren.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums darf das BLW alle oder ein Teil der Ergebnisse, die aufgrund der wissenschaftlichen Daten und sonstigen Informationen in den Antragsunterlagen durchgeführte Bewertung zugunsten eines anderen Antragstellers verwenden.
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