Das BLW entzieht einem Betrieb die Registrierung oder Zulassung für eine oder mehrere seiner Tätigkeiten, wenn:
- der Betrieb eine oder mehrere seiner Tätigkeiten einstellt;
- der Betrieb die für seine Tätigkeiten geltenden Bedingungen ein Jahr lang nicht erfüllt hat;
- es ernsthafte Mängel feststellt oder die Produktion in einem Betrieb wiederholt hat stilllegen müssen und das Futtermittelunternehmen noch immer nicht in der Lage ist, für die künftige Produktion angemessene Garantien zu bieten.