916.307FMVFederal Council Ordinance01.01.2012Originalquelle
Das WBF erlässt eine Liste der Stoffe, deren Einfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung als Futtermittel verboten ist oder Beschränkungen unterliegt. Diese Verbote und Beschränkungen gelten auch für die Primärproduktion.
Das BLW kann die Liste nach Absatz 1 aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, technischer Entwicklungen, nachweislicher internationaler Marktinformationen oder von Ergebnissen aus den amtlichen Kontrollen anpassen.
Das WBF legt den zulässigen Höchstgehalt an Futtermittelzusatzstoffen in Einzelfuttermitteln und Ergänzungsfuttermitteln fest.
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