Zurück zum Gesetz

Art. 23

916.341SVFederal Council Ordinance01.01.2004Originalquelle
  1. Gesuche um Kontingentsanteile nach der Zahl der ersteigerten Tiere sind über die vom BLW bereitgestellte Internetanwendung einzureichen.
  2. Sie sind vor Beginn der Kontingentsperiode bis spätestens am Werktag, der auf den 15. August folgt, einzureichen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.