Unabhängig davon, ob das Bundesgesetz vom 16. März 20121über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) oder die Änderung vom 16. März 2012 des TSG zuerst in Kraft tritt, wird Artikel 52 TSG mit Inkrafttreten des später in Kraft tretenden Gesetzes sowie bei gleichzeitigem Inkrafttreten wie folgt geändert:
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Datum des Inkrafttretens:
Art. 53 Abs. 1: 1. Jan. 19673
die übrigen Bestimmungen: 1. Januar 19684
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