935.511VGSFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
(Art. 26 BGS)
Das Gesuch um Erteilung der Bewilligung enthält insbesondere Angaben über:
Ablauf, Häufigkeit und Dauer des Spiels;
Art und Weise des Vertriebs;
die Modalitäten der Ziehung oder jeder anderen Ermittlung eines spielentscheidenden Ergebnisses;
die Feststellung der Ergebnisse, die Gewinnermittlung und die Gewinnauszahlung;
das Vorgehen bei unvorhergesehenem Unterbruch oder Nichtdurchführung des Spiels;
das Vorgehen bei Nichteinlösung von Gewinnen.
Das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für Lotterien enthält zusätzlich den Nachweis, dass die Lotterie pro Ziehung mindestens 1000 Personen offensteht.
Das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für Geschicklichkeitsspiele enthält zusätzlich die Erläuterung, inwiefern der Spielgewinn ganz oder überwiegend von der Geschicklichkeit der Spielerin oder des Spielers abhängt.
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