935.511VGSFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
(Art. 35 Abs. 3 BGS)
Für lokale Sportwetten gelten folgende Höchstbeträge:
200 Franken für einen einzelnen Einsatz;
200 000 Franken für die Summe aller Einsätze pro Wettkampftag.
Der Wert der Gewinne beträgt mindestens 50 Prozent der maximalen Summe aller Einsätze.
Pro Veranstalterin und pro Veranstaltungsort werden Sportwetten an jährlich maximal zehn Tagen bewilligt. Dabei sind Wetten auf maximal zehn Sportereignisse pro Tag zulässig.
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