Die Spielbank muss bei landbasierten Spielen eine Spielerin oder einen Spieler identifizieren und registrieren, wenn diese oder dieser mit einer oder mehreren Transaktionen in einer der folgenden Kategorien innerhalb eines Spieltages den Schwellenwert von 4000 Franken erreicht oder übertrifft:
Die Transaktion, die zur Identifizierung geführt hat, ist unter dem Namen der Spielerin oder des Spielers zu registrieren.
Die Spielbank kann ihre Identifizierungspflicht auch erfüllen, indem sie sämtliche Spielerinnen und Spieler unmittelbar beim Betreten der Spielbank identifiziert und registriert. Die Absätze 1 und 2 sind in diesem Fall nicht anwendbar.
Die Spielbank muss in ihren internen Richtlinien festhalten, welche der beiden Identifizierungsmethoden sie anwendet.
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