958.11FinfraVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
(Art. 78 FinfraG)
Das Transaktionsregister gewährt ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden ausschliesslich zum Zweck des in ihre Zuständigkeit fallenden Vollzugs des Finanzmarktrechts Zugang zu Transaktionsdaten.
Das Transaktionsregister lehnt Anfragen ab, die auf Transaktionen und Positionen von Zentralbanken ausgerichtet sind.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.