Die Prüfgesellschaft meldet der FINMA unverzüglich, wenn sie Folgendes feststellt:
- Straftaten;
- schwerwiegende Unregelmässigkeiten;
- Verstösse gegen die Grundsätze einer einwandfreien Geschäftstätigkeit;
- Sachverhalte, die geeignet sind, die Solvenz des Versicherungsunternehmens oder die Interessen der Versicherten zu gefährden.