Die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer und die versicherten Personen haben jederzeit Anspruch auf Herausgabe einer Kopie ihres Dossiers sowie sämtlicher weiterer sie betreffender Dokumente, welche das Versicherungsunternehmen oder die Versicherungsvermittlerin oder der Versicherungsvermittler im Rahmen der Geschäftsbeziehung erstellt haben.
Mit Einverständnis der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person kann die Herausgabe in elektronischer Form erfolgen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.