961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
Der Kollektivversicherungsvertrag und die damit zusammenhängenden Einzelverträge enthalten alle für die Versicherten relevanten Bestimmungen bezüglich ihrer Rechte und Pflichten. Sie regeln insbesondere, welche Auswirkungen der Ablauf, die vorzeitige Beendigung oder eine Suspension des Kollektivvertrages sowie die vorzeitige Rückzahlung der Restschuld und eine Handänderung auf das einzelne Vertragsverhältnis haben.
Im Kollektivversicherungsvertrag und in den damit zusammenhängenden Einzelverträgen ist ausserdem festzuhalten, dass:
der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin den Versicherten höchstens die ihm oder ihr vom Versicherungsunternehmen berechneten Prämienbeträge inklusive Stempel überwälzt;
der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin sich den Anspruch des Versicherten oder der Versicherten auf Versicherungsleistungen höchstens im Umfange der jeweiligen Restschuld abtreten lassen kann;
nicht verbrauchte Prämienanteile nach Artikel 135 an den Versicherten oder die Versicherte zurückvergütet werden, soweit dieser oder diese an die nicht- verbrauchte Prämie Beiträge geleistet hat;
die Restschuld des Versicherten oder der Versicherten im Umfang der Leistungen des Versicherungsunternehmens an den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin als getilgt gilt.
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