961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
Bei vorzeitiger Beendigung des Einzelvertrages erstattet das Versicherungs- unternehmen dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin die nicht verbrauchten Prämienanteile zurück.
Die Rückerstattung erfolgt direkt an den Versicherten oder die Versicherte, sofern sich das Versicherungsunternehmen im Kollektivvertrag dazu verpflichtet hat.
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