961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
Die Überschusszuweisung ist auf der Grundlage der Betriebsrechnung zu ermitteln. Dabei sind die Erfolgspositionen nach Spar-, Risiko- und Kostenprozess aufzuteilen.
Die Überschusszuweisung ist mindestens einmal jährlich zu ermitteln.
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