(Art. 37 Abs. 2 Bst. b VAG)1
- Der Sparprozess beinhaltet:
- die Äufnung des Altersguthabens;
- die Umwandlung des Altersguthabens in Altersrenten;
- die Abwicklung laufender Altersrenten und damit verbundener Pensioniertenkinderrenten.
- Der Ertrag im Sparprozess (Sparkomponente) entspricht:
- den Kapitalerträgen in der Betriebsrechnung abzüglich der Kapitalanlage- und Kapitalverwaltungskosten (Nettokapitalertrag); und
- den angefallenen Rentenumwandlungsgarantieprämien.2
- Der Aufwand im Sparprozess entspricht den Aufwendungen für die technische Verzinsung zum garantierten Zinssatz und für die Abwicklung laufender Altersrenten und Pensioniertenkinderrenten sowie für die Abwicklung von Freizügigkeitspolicen.