Bei negativem Gesamtsaldo sind nacheinander folgende Massnahmen zu treffen, bis der Fehlbetrag gedeckt ist:
- Nicht mehr benötigte Rückstellungen sind aufzulösen;
- Die Ausschüttungsquote muss erhöht werden;
- Der restliche Fehlbetrag wird höchstens im Umfang des vorhandenen Überschussfonds vorgetragen und im Folgejahr mit dem Überschussfonds verrechnet;
- Der restliche Fehlbetrag wird aus den freien Eigenmitteln gedeckt.