961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
(Art. 9b VAG)
Die FINMA erarbeitet oder bezeichnet Standardmodelle, die die Risikoprofile der meisten Versicherungsunternehmen genügend abbilden.
Sie entscheidet, welches Standardmodell ein Versicherungsunternehmen verwenden muss.
Wenn das verwendete Standardmodell die spezifische Risikosituation eines Versicherungsunternehmens nicht genügend abbildet, kann die FINMA verlangen, dass:
das Standardmodell angepasst wird;
Szenarien im Zielkapital berücksichtigt werden; oder
ein anderes Standardmodell oder ein internes Modell verwendet wird.
Für direkt oder indirekt grundpfandgesicherte Anlagen basiert das Standardmodell für Kreditrisiken im SST auf den Vorgaben für den internationalen Standardansatz nach SA-BIZ der Eigenmittelverordnung vom 1. Juni 20121. Die FINMA kann bei der Umsetzung versicherungsspezifischen Gesichtspunkten Rechnung tragen.
Die FINMA kann für die Anwendungen von Standardmodellen Open-Source-Software verwenden.