961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
(Art. 9b VAG)
Die FINMA genehmigt die Verwendung eines internen Modells oder einer von der FINMA als genehmigungspflichtig bezeichneten Anpassung eines Standardmodells, wenn:
Standardmodelle die spezifische Risikosituation nicht genügend abbilden würden; und
bestimmte quantitative, qualitative und organisatorische Anforderungen erfüllt sind.
Die FINMA regelt die quantitativen, qualitativen und organisatorischen Anforderungen.
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