(Art. 22a VAG)
Die FINMA kann von wirtschaftlich bedeutenden Versicherungsunternehmen einen Stabilisierungsplan verlangen, wenn insbesondere eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:
- Das Versicherungsunternehmen ist in einem Bereich tätig, bei denen ein Insolvenzfall grosse Auswirkungen auf die Versicherten hat.
- Das Versicherungsunternehmen bietet nicht leicht substituierbare Versicherungslösungen an.
- Im Falle der Insolvenz des Versicherungsunternehmens könnte das Finanzsystem oder die Realwirtschaft beeinträchtigt werden.