961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
(Art. 22a VAG)
Ein Versicherungsunternehmen gilt als wirtschaftlich bedeutend, wenn seine Bilanzsumme 5 Milliarden Schweizer Franken übersteigt oder wenn seine Komplexität, Verflechtung oder sein Risikoprofil es rechtfertigen.
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