(Art. 129f )
1.1 Das Basisinformationsblatt darf in der gedruckten Version insgesamt nicht mehr als drei DIN-A4-Seiten umfassen. 1.2 Es müssen Buchstaben in gut lesbarer Grösse verwendet werden. 1.3 Wenn im Basisinformationsblatt Farben verwendet werden, darf die Verständlichkeit der Informationen nicht beeinträchtigt sein, falls das Blatt in Schwarz und Weiss ausgedruckt oder fotokopiert wird. 1.4 Wird die Unternehmensmarke oder das Logo der Erstellerin oder des Erstellers oder der Gruppe, zu der sie oder er gehört, verwendet, darf sie beziehungsweise es weder von den im Basisinformationsblatt enthaltenen Informationen ablenken noch den Text verschleiern. 1.5 Erstellerinnen und Ersteller müssen sich an die Reihenfolge und Überschriften der Abschnitte halten, wie sie in der Mustervorlage (Ziff. 2) vorgegeben werden. 1.6 In Bezug auf die Reihenfolge der Angaben innerhalb der einzelnen Abschnitte, die Länge der einzelnen Abschnitte und die Anordnung der Seitenumbrüche bestehen keine Vorgaben. 1.7 Produktangaben können auch in tabellarischer Form vorgenommen werden.
| Basisinformationsblatt |
|---|
| Zweck «Dieses Basisinformationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über diese qualifizierte Lebensversicherung (das «Produkt») zur Verfügung. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen Produkten zu vergleichen.» [Alternativ können im gesamten Basisinformationsblatt statt «Ihnen» auch die Bezeichnungen «Versicherungsnehmerin und Versicherungsnehmer» oder «Versicherte» verwendet werden.] |
| Produkt Produkt: [Name der qualifizierten Lebensversicherung, der vom Ersteller vergeben wurde] Ersteller: [Name, Adresse, Website und Telefonnummer des Versicherungsunternehmens, welches die qualifizierte Lebensversicherung erstellt hat.] Aufsichtsbehörde: [Hinweis darauf, ob das Versicherungsunternehmen, welches die qualifizierte Lebensversicherung erstellt hat, einer prudenziellen Aufsicht untersteht oder nicht und gegebenenfalls Angabe der Aufsichtsbehörde.] |
| Produktgenehmigung oder -bewilligung [Hinweis auf eine allfällige gesetzliche Genehmigungs- oder Bewilligungspflicht für die qualifizierte Lebensversicherung .] |
| Warnhinweis : «Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.» |
| Um welche Art von Produkt handelt es sich? [Angaben gemäss Ziffer 3] |
| Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen? [ Angaben gemäss Ziffer 4] |
| Was geschieht, wenn [Name des Versicherungsunternehmens ] nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen? [Angabe, ob die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer aufgrund des Ausfalls des Versicherungsunternehmens, welches die qualifizierte Lebensversicherung erstellt hat, einen finanziellen Verlust erleiden kann, und, falls ja, ob ein Anlegerschutz oder eine Sicherheit vorhanden ist, sowie die Bedingungen und Einschränkungen des Anlegerschutzes oder der Sicherheit) |
| Welche Kosten entstehen? [Angaben gemäss Ziffer 5] |
| Kann ich den Versicherungsvertrag vorzeitig auflösen und kann ich vorzeitig Geld entnehmen? [Angaben gemäss Ziffer 6] |
| Wie kann ich mich beschweren? [Hinweis darauf, wie und wo sich die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer über die qualifizierte Lebensversicherung oder über das Verhalten des Erstellers oder der Person, die zu der qualifizierten Lebensversicherung berät oder sie vermittelt oder verkauft, beschweren kann, unter Aufnahme (i) eines Links zur entsprechenden Website für solche Beschwerden und (ii) einer aktuellen Adresse und einer E-Mail-Adresse, unter der solche Beschwerden eingereicht werden können.] |
| Sonstige zweckdienliche Angaben Optional, insbesondere: – ein Verweis auf zusätzliche Unterlagen, welche Informationen enthalten – – Informationen zur Besteuerung der qualifizierten Lebensversicherung |
Der Abschnitt «Um welche Art von Produkt handelt es sich?» enthält:
Das Basisinformationsblatt enthält einen Beschrieb:
Das Basisinformationsblatt enthält:
3.3.1 Das Basisinformationsblatt enthält folgende Informationen:
3.3.2 Sofern für ein Finanzinstrument nach Artikel 3 Buchstabe a FIDLEG1ein Basisinformationsblatt zur Verfügung steht, kann auf dieses verwiesen werden.
Das Basisinformationsblatt kann eine Beschreibung der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer enthalten, denen die qualifizierte Lebensversicherung angeboten werden soll, insbesondere was das Sparziel und die Fähigkeit im Sparprozess Verluste zu verkraften und die Vertragslaufzeit der qualifizierten Lebensversicherung betrifft.
Der Abschnitt «Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?» enthält:
4.1.1 Sofern das Risikoprofil generisch umschrieben wird, sind typische Produktrisiken zu berücksichtigen, wie:
4.1.2 Sofern für ein Finanzinstrument nach Artikel 3 Buchstabe a FIDLEG ein Basisinformationsblatt zur Verfügung steht, kann auf dieses verwiesen werden.
Wird ein Risikoindikator aufgenommen, so muss:
4.3.1 Den Versicherungsnehmerinnen und -nehmern ist in leicht verständlicher Sprache darzulegen, welches der maximale Verlust ist, den sie bei einer Investition in die qualifizierte Lebensversicherung erleiden und, gegebenenfalls, welche maximale Rendite sie erzielen können. 4.3.2 Für Versicherungsnehmerinnen und -nehmer ist folgender Hinweis anzubringen: «Die Wertentwicklung dieser qualifizierten Lebensversicherung hängt von der Wertentwicklung der ausgewählten oder zugrundeliegenden Anlagen ab. Wie viel Sie tatsächlich erhalten, hängt davon ab, wie sich der Markt entwickelt und wie lange Sie das Produkt halten. Für Performancesimulationen wird auf die produktespezifische Information zur qualifizierten Lebensversicherung verwiesen.»
Der Abschnitt «Welche Kosten entstehen?» enthält Angaben über:
5.1.1 Die Gesamtkosten der qualifizierten Lebensversicherung umfassen alle Kosten, Gebühren (einschliesslich der Fondskosten), Abgaben und Abzüge aus Sicht der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers. Sie sind auszuweisen in der Form:
5.1.2 Um eine Vergleichbarkeit mit anderen qualifizierten Lebensversicherungen zu ermöglichen, ist auszugehen:
a. bei periodisch finanzierten qualifizierten Lebensversicherungen: von einer Laufzeit von 15 und von einer Laufzeit von 30 Jahren für eine Frau mit gesetzlichem Rentenalter bei Fälligkeit ohne zusätzliche risikoerhöhende Merkmale;
b. bei durch Einmaleinlage finanzierten qualifizierten Lebensversicherungen: von einer Laufzeit von zehn Jahren und von einer Laufzeit von 20 Jahren für eine Frau mit gesetzlichem Rentenalter bei Fälligkeit ohne zusätzliche risikoerhöhende Merkmale;
c. für Leib- und Zeitrentenversicherungen in Form von qualifizierten Lebensversicherungen mit sofortigem Beginn: von einer Frau mit gesetzlichem Rentenalter als Eintrittsalter und von einer Laufzeit von 20 Jahren;
d. für aufgeschobene Leib- und Zeitrentenversicherungen in Form von qualifizierten Lebensversicherungen: von einer Frau mit gesetzlichem Rentenalter minus fünf Jahre Aufschubzeit als Eintrittsalter und bei aufgeschobenen Zeitrenten von einer Laufzeit von 20 Jahren;
e. bei einer periodisch finanzierten qualifizierten Lebensversicherung: von einer jährlichen Versicherungsprämie von 3000 Franken; bei einer nicht periodisch finanzierten qualifizierten Lebensversicherung: von einer Einmaleinlage von 60 000 Franken; lautet die qualifizierte Lebensversicherung nicht auf Schweizerfranken, so ist ein Betrag in ähnlicher Grössenordnung zu verwenden, der durch 1000 teilbar ist.
5.1.3 Die Gesamtkosten können wie im folgenden Beispiel tabellarisch dargestellt werden:
| Versicherungsprämie CHF 3000 pro Jahr [bzw. «Einmaleinlage CHF 60 000.–»] | |||
|---|---|---|---|
| Szenarien | Wenn Sie den Vertrag nach [1] Jahr auflösen | Wenn Sie den Vertrag nach der Hälfte der Vertragslaufzeit auflösen | Bis Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit |
| Renditeminderung (RIY) pro Jahr | [■] Prozent | [■] Prozent | [■] Prozent |
| Risikokosten | CHF [■] | CHF [■] | CHF [■] |
5.1.4 Die «Renditeminderung der Bruttorendite» (Reduction in Yield, RIY) zeigt, wie sich die von Ihnen gezahlten Kosten auf die Rendite im Sparprozess auswirken. Die Prämien für das versicherte Risiko sind in der RIY nicht erfasst. Sie werden separat als Geldbetrag unter dem Titel «Risikokosten» ausgewiesen. 5.1.5 Die ausgewiesenen Beträge entsprechen den kumulierten Kosten bei drei verschiedenen Haltedauern. Bei den angegebenen Zahlen wird davon ausgegangen, dass Sie jährlich 3000 Franken, beziehungsweise einmalig 60 000 Franken, investieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.
5.2.1 Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den einmaligen Kosten und den laufenden Kosten. 5.2.2 Einmalige Kosten ohne Risikokosten werden als Renditeminderung dargestellt. Dazu gehören namentlich Ein- und Ausstiegskosten, einmalige Abschlusskosten einschliesslich Vertriebskosten und einmalige übrige Kosten. 5.2.3 Laufende Kosten ohne Risikokosten werden als Renditeminderung dargestellt. Dazu gehören namentlich Fondskosten, Portfolio-Transaktionskosten, Performance-Gebühren sowie über die Laufzeit belastete Verwaltungskosten, laufende Abschlusskosten (inkl. Vertriebskosten) und laufende übrige Kosten. 5.2.4 Risikokosten werden separat in nominaler Form ausgewiesen. 5.2.5 Es ist klarzustellen, dass es sich um die jeweiligen aggregierten Kosten handelt. Falls es sich um variable Kosten handelt, muss dies aus den Angaben hervorgehen. 5.2.6 Um die Vergleichbarkeit mit anderen qualifizierten Lebensversicherungen zu ermöglichen, ist von den Annahmen nach Ziffer 5.1.2 Buchstaben a–e auszugehen. 5.2.7 Die Zusammenstellung der Kosten kann in einer Tabelle dargestellt werden. In diesem Fall ist die Tabelle wie folgt auszugestalten:
| Diese Tabelle zeigt Ihnen die Auswirkungen der verschiedenen Arten von Kosten auf das Versicherungsprodukt | |||
|---|---|---|---|
| Einmalige Kosten ohne Risikokosten | Einstiegskosten | [■] Prozent | Produktindividuell anzugeben |
| Ausstiegskosten | [■] Prozent | Produktindividuell anzugeben | |
| Laufende Kosten ohne Risikokosten | Portfolio-Transaktionskosten | [■] Prozent | Produktindividuell anzugeben |
| Sonstige laufende Kosten | [■] Prozent | Produktindividuell anzugeben | |
| Dies ergibt die Renditeminderung pro Jahr | [■] Prozent | Summe | |
| Hinzu kommen Risikokosten in der Höhe von | CHF [■] | Produktindividuell anzugeben |
SR 950.1 ↩
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