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Ein Zulassungszertifikat (z. B. CH‑P‑14211‑00) bestätigt die Bauartkonformität des verwendeten Geschwindigkeitsmessgeräts bzw. gilt als Nachweis, dass die Bauart den MessMV‑konformen Anforderungen entspricht.
“der Beilage zum Zulassungszertifikat CH-P-14211-00 des Eidgenössischen Instituts für Metrologie METAS, abrufbar unter: https://www.metas.ch/). Beim eingesetzten Geschwindigkeitsmessgerät handelt es sich um eine für die Eichung zugelassene Bauart für die amtliche Feststellung von Sachverhalten im Rahmen von Strassenverkehrskontrollen (Art. 16 MessMV i.V.m. Art. 3 VSKV-ASTRA; vgl. auch das oben erwähnte Zulassungszertifikat CH-P-14211-00). Die Bauart entspricht den Anforderungen gemäss Ziff. 1 und 2 des Anhangs zur Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung des EJPD vom”
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