1 commentary
Pour les parcelles fortement envahies par les mauvaises herbes, il convient d'examiner s'il y a lieu de réduire les contributions; l'OCCP et l'OPD prévoient en outre, dans de tels cas, comme mesure possible l'exclusion de la parcelle de la surfaÎ agricole utile (voir art. 18 al. 1 OCCP en liaison avì l'annexe 5).
“Ist - wie in E. 6.3.1 ausgeführt - bei den vorliegend zu beurteilenden Parzellen von stark verunkrauteten Flächen auszugehen, ist eine Kürzung der Beiträge zu prüfen. Flächen gelten als nicht sachgerecht bewirtschaftet, wenn sie nicht bewirtschaftet, stark verunkrautet oder vergandet sind. Sowohl die EKBV als auch die DZV sehen in diesen Fällen als Kürzung oder Massnahme einen Ausschluss der Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche vor (Art. 18 Abs. 1 EKBV i.V.m. Anhang 5 Ziff.”
“Ist - wie in E. 6.3.1 ausgeführt - bei den vorliegend zu beurteilenden Parzellen von stark verunkrauteten Flächen auszugehen, ist eine Kürzung der Beiträge zu prüfen. Flächen gelten als nicht sachgerecht bewirtschaftet, wenn sie nicht bewirtschaftet, stark verunkrautet oder vergandet sind. Sowohl die EKBV als auch die DZV sehen in diesen Fällen als Kürzung oder Massnahme einen Ausschluss der Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche vor (Art. 18 Abs. 1 EKBV i.V.m. Anhang 5 Ziff.”
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