Le dossier de la demande d’homologation d’un produit phytosanitaire doit comprendre:
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Nach der zitierten Entscheidung bewegen sich die verordnungsrechtlichen Konkretisierungen zu Art. 26 Abs. 1 PSMV in den rechtlich zulässigen Grenzen und wurden als rechtskonform angesehen. In Anhang 6 PSMV sind die im Zusammenhang mit Erweiterungsgesuchen einzufordernden Unterlagen geregelt; diese Vorgaben beeinflussen praktischerweise die Berechnung der Verfahrensfristen.
“Fachbericht des BAFU vom 28. Juli 2022 bewegen sich die verordnungsrechtlichen Konkretisierungen des Grundsatzes von Art. 26 Abs. 1 PSMV in den rechtlich zulässigen Grenzen und wurden sie rechtskonform vollzogen. Auch die einzufordernden Unterlagen im Zusammenhang mit dem Erweiterungsgesuch sind in Anhang 6 PSMV festgelegt. Dessen Vorgaben sind gemäss dem”
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