Der NDB informiert die zuständigen Stellen des Nachrichtendienstes der Armee und des Dienstes für militärische Sicherheit über Vorgänge, die deren Aufgabenvollzug betreffen.
Er kann im Bereich der internationalen militärischen Kontakte mit den zuständigen Stellen der Armee zusammenarbeiten, diese um Auskunft ersuchen und ihnen Aufträge für die internationale Zusammenarbeit erteilen.
Der Bundesrat regelt:
die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen dem NDB und den zuständigen Stellen des Nachrichtendienstes der Armee;
die Aufgabenteilung zwischen dem NDB und dem Dienst für militärische Sicherheit während eines Friedensförderungs-, Assistenz- oder Aktivdienstes.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.