Aufträge zur Kabelaufklärung sind genehmigungspflichtig.
Bevor der NDB einen Auftrag zur Kabelaufklärung erteilt, holt er die Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Freigabe durch die Vorsteherin oder den Vorsteher des VBS ein.
Die Vorsteherin oder der Vorsteher des VBS konsultiert vorgängig die Vorsteherin oder den Vorsteher des EDA und die Vorsteherin oder den Vorsteher des EJPD.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.